Bienenpflege in der aktuellen Situation
Liebe Imkerkolleginnen und -kollegen,
aufgrund der aktuellen, besonderen Situation zur Ausbreitung von COVID-19 wurden zum
Schutz vor der weiteren, ungehinderten Ausbreitung des Virus per Allgemeinverfügung eine Vielzahl an Maßnahmen erlassen. In besonders betroffenen Regionen kann es zur
Anordnung von Quarantäne oder einer Ausgangssperre kommen. Davon könnten auch
Imkereien betroffen sein, die zur Versorgung ihrer Völkerbestände mobil sein müssen.
Nach aktuellem Informationsstand sind keine wie auch immer gearteten Ausnahmeregelungen für die Imkerei und die Landwirtschaft erforderlich oder geplant, da diese Tätigkeiten systemrelevant sind. Kritisch im Sinne einer weiteren Ausbreitung des Virus sind größere Menschenansammlungen. Diese sollten jetzt möglichst vermieden werden.Wir alle müssen dazu beitragen, dass keine Panik geschürt und gleichzeitig das fachlich
Sinnvolle beachtet wird, um eine Ausbreitung zu verlangsamen. Der Deutsche Imkerbund
e.V. bittet alle Imkerinnen und Imker, dahingehend ihrer Verantwortung nachzukommen.
Als Nutztierhalter sind jede Imkerin und jeder Imker verpflichtet, sich um die Bienen zu
kümmern und diese fachgerecht zu versorgen. Sind im Falle amtlich angeordneter
Quarantäne eines Imkers/einer Imkerin erforderliche Arbeiten an den Bienenvölkern nicht
durchführbar, sollte Unterstützung in imkerlichen Kreisen vorsorglich organisiert werden.
Im Falle weiterer einschränkender Maßnahmen möchten wir nach derzeitigem Kenntnisstand
folgende Hinweise geben, um die Versorgung der Völker sicherzustellen:
- Bienenhalter können ihre imkerliche Tätigkeit nachweisen z. B. durch
– Meldebescheid Tierseuchenkasse
– Meldebescheid H.I.T. (Meldepflicht der Bienenhaltung beim Veterinär-Amt) - Aufgrund der Meldepflicht von Bienenvölkern müssten den zuständigen
Ordnungsbehörden die Informationen zur Lage der Bienenstände vorliegen. - In Ausnahmefällen können Ortsvereine möglicherweise unterstützen und für die
betreffenden Imker eine Bestätigung ausstellen, dass die Versorgung ihrer Bienen
erforderlich ist. - Eine Genehmigung über eine eventuell erforderliche Ausnahmeregelung zur Mobilität kann nicht durch imkerliche Organisationen, sondern nur durch die zuständige Behörde vor Ort, die die Sperre oder Einschränkung verfügt hat, für die betreffenden Imker ausstellen.
- Wichtige Informationen zur jeweils aktuellen Situation veröffentlichen die zuständigen Länderregierungen oder die zuständigen Behörden vor Ort.
Es ist ratsam, sich im Vorfeld auf den Ernstfall vorzubereiten, um eine Versorgung der Bienen bei einem Ausfall des Bienenhalters gewährleisten zu können. Dieses sollte auf Ortsvereinsebene erfolgen. Der zuständige Landesverband kann dabei unterstützend zur Seite stehen.
Wir werden uns weiterhin regelmäßig über die aktuelle Situation einen Überblick verschaffen und Sie unverzüglich informieren, wenn sich aufgrund der Lage Änderungen für imkerliche Tätigkeiten ergeben sollten.
Torsten Ellmann
Präsident
Wachtberg, 18.03.2020
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